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BAG (Az. 8 AZR 5/97), Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99)
"Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer durch Detektive observieren lassen und ihnnen bei berechtigtem Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen."

OLG Koblenz, Az. 14W 268/91
"Dient die Beauftragung einer Detektei ganz offensichtlich dazu, Tatsachen und Sachverhalte zu erfahren, um den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens zu belegen, so ist die Einschaltung einer Detektei sachgerecht und zur Verfahrensvorbereitung auch notwendig."

BAG, 26.03.1991, 1 ABR 26/90
"Bei Beobachtungen von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren."

BAG, 5 AZR 116/86
"Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln."




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